Ratgeber
Starkregen an der Bergstraße: Warum Ihre Wohngebäudeversicherung wahrscheinlich nicht reicht.
Die meisten Hausbesitzer gehen davon aus, ihre Wohngebäudeversicherung decke Wasserschäden ab. Das stimmt – aber nur für Leitungswasser. Kommt das Wasser von außen, greift eine ganz andere Deckung, die in vielen Verträgen fehlt.
Absicherung · 5 Min. Lesezeit · Stand 29. September 2026
Die Lücke zwischen Standarddeckung und Realität
Eine klassische Wohngebäudeversicherung deckt vier Gefahren ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Das ist der Standardumfang, und er ist in fast jeder Police enthalten.
Nicht enthalten ist die Gruppe der Elementargefahren: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben. Diese müssen zusätzlich eingeschlossen werden. Da der Baustein lange als Sonderfall galt und selten aktiv angeboten wurde, fehlt er in einer großen Zahl älterer Verträge.
Der Unterschied wird im Schadenfall sehr konkret: Läuft ein Rohr in der Wand, zahlt die Standardversicherung. Drückt Wasser nach Starkregen durch die Kellertür oder steigt es aus der Kanalisation zurück ins Haus, zahlt sie nicht.
Warum das an der Bergstraße besonders relevant ist
Die Topografie zwischen Odenwald und Rheinebene bringt zwei Risiken zusammen, die sich gegenseitig verstärken. In den Hanglagen von Weinheim, Hirschberg, Schriesheim und den Odenwald-Ortsteilen fließt Niederschlag nicht ab, sondern hangabwärts – und sammelt sich an tiefer gelegenen Gebäuden. Starkregen wird dort zum Oberflächenwasser, das keine Bachnähe braucht, um erheblichen Schaden anzurichten.
In der Ebene ist es der Rückstau: Wenn die Kanalisation bei einem intensiven Regenereignis die Wassermenge nicht aufnehmen kann, steigt das Wasser über die Anschlussleitungen zurück ins Gebäude – typischerweise in Keller, Waschküchen und Souterrainwohnungen.
Wichtig dabei: Diese Ereignisse betreffen nicht nur Grundstücke in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Starkregen kann praktisch überall auftreten, und genau deshalb ist die verbreitete Annahme „bei mir kann das nicht passieren, ich wohne nicht am Wasser“ die riskanteste Fehleinschätzung in diesem Bereich.
Was Sie in fünf Minuten selbst prüfen können
Ist Elementar eingeschlossen? – Suchen Sie im Versicherungsschein oder im letzten Nachtrag nach den Begriffen „Elementar“, „weitere Naturgefahren“ oder „Überschwemmung“. Taucht keiner davon auf, ist der Baustein höchstwahrscheinlich nicht versichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt? – Bei Elementarschäden ist ein Selbstbehalt üblich. Er senkt den Beitrag, muss aber im Schadenfall tragbar sein – prüfen Sie die konkrete Höhe, nicht nur das Vorhandensein.
Gibt es eine Rückstausicherung als Auflage? – Viele Verträge setzen funktionsfähige Rückstauklappen voraus. Fehlen sie oder sind sie nicht gewartet, kann die Leistung gekürzt werden – eine der häufigsten Streitursachen überhaupt.
Was ist mit dem Hausrat? – Elementarschutz im Gebäudevertrag deckt das Gebäude. Möbel, Elektrogeräte und Einrichtung im Keller gehören zum Hausrat – dort braucht es eine eigene Elementardeckung.
Was tun, wenn der Schutz fehlt?
Der Einschluss ist in den meisten Fällen nachträglich möglich, manchmal beim bestehenden Versicherer, manchmal nur über einen Wechsel. Die Einstufung erfolgt über ein Zonierungssystem, das die Hochwassergefährdung des konkreten Standorts bewertet. In den weitaus meisten Lagen ist der Einschluss ohne Weiteres möglich.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt – nicht nach dem nächsten Unwetter. Nach einem Schadenereignis oder bei konkreter Wetterwarnung nehmen Versicherer in der Regel keine Neuaufnahmen mehr vor. Und bereits eingetretene Schäden sind ohnehin nicht rückwirkend versicherbar.
Häufige Fragen
Nein, er ist freiwillig. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen manche Banken ihn allerdings als Auflage. Unabhängig davon ist er bei den Schadenhöhen, um die es geht, für die meisten Eigentümer die sinnvollere Entscheidung.
Das hängt stark von der Gefährdungszone des Standorts, der Bauweise und dem gewählten Selbstbehalt ab. In den üblichen Lagen bewegt sich der Aufschlag auf den bestehenden Beitrag in einem Rahmen, der im Verhältnis zum abgesicherten Risiko klein ausfällt. Ein konkretes Angebot lässt sich nur adressgenau erstellen.
Ja, in anderer Form. Das Gebäude versichert der Eigentümer, aber Ihr Eigentum in der Wohnung – Möbel, Geräte, alles im Keller – fällt unter Ihre Hausratversicherung. Auch dort ist Elementarschutz ein separater Baustein.
